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"Cafe Mittendrin" GmbH

Frühstücks- und Brunch-Restaurant, Café Mittendrin Gutschein, Mittendrin Gutschein..., Kaffeehaus
Adresse / Anfahrt
Laasener Straße 6
07545 Gera
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2012-06-13:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.05.2012. Geschäftsanschrift: Laasener Straße 6, 07545 Gera. Gegenstand des Unternehmens: ist die Errichtung und das Betreiben von Cafeterien und Backwarenshops. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Tanneberger, Henri, Gera, *25.04.1963, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt: Geschäftsführerin: Metz, Ramona, Gera, *25.02.1973, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-01-03:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Tanneberger, Henri, Gera, *25.04.1963.

2017-08-30:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.03.2017 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen der Alleingesellschafterin Metz, Ramona, Gera, *25.02.1973 verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma "Café Mittendrin" e.K. mit dem Sitz in Gera geführt. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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