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"KLINKERBURG" GmbH

Adresse / Anfahrt
Bahnhofsplatz 12
26122 Oldenburg
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Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2016-08-19:
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Klinkerburg Schnegelsberg e.K. am 19.08.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.

2016-08-19:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.07.2016 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.07.2016 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Klinkerburg Schnegelsberg e. K. auftretenden Kaufmann Andreas Schnegelsberg übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.