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ÖZ-AS GETRÄNKE und LEBENSMITTEL-GROSSHANDEL GmbH

Großhandelsgeschäft, Abholer, Getränkegrosshandel..., Anstrengung
Adresse / Anfahrt
Köpenicker Straße 16/17
10997 Berlin
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2014-11-05:
Firma: ÖZ-AS GETRÄNKE und LEBENSMITTEL-GROSSHANDEL GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Köpenicker Straße 16/17, 10997 Berlin; Gegenstand: Der Groß- und Einzelhandel mit Süßwaren, Zigaretten, Lebensmitteln, Getränken etc. einschließlich damit aller zusammenhängenden Geschäfte sowie die Vornahme aller Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck dienen oder ihm förderlich sind. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Erdogan, Özkan, *03.12.1977, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 13.08.2003 zuletzt geändert durch Beschluss vom 20.05.2011. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.09.2014 ist der Sitz der Gesellschaft von Zossen (Amtsgericht Potsdam, HRB 24722 P) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz). Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 29.10.2003

2015-01-15:
Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten. Änderung zu Nr. 1: nunmehr: Liquidator: Erdogan, Özkan, *03.12.1977, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsverhaeltnis: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.12.2014 ist die Gesellschaft aufgelöst.

2015-05-08:
Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Nicht mehr Liquidator: 1. Erdogan, Özkan; Geschäftsführer: 2. Erdogan, Karina, *02.02.1980, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft wird fortgesetzt.

2015-06-01:
Geschäftsführer: 3. Engelskircher, Marco, *06.10.1985, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Erdogan, Karina

2015-09-22:
Gegenstand: Der Groß- und Einzelhandel mit Süßwaren, Tabakwaren, Lebensmitteln, Getränken, Gastronomie- und Barbedarf sowie Verpackungsmaterialien einschließlich aller damit zusammenhängenden Geschäfte. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.05.2015 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst.

2017-09-01:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die RE Impuls Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 166572 B) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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