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Übele Transportlogistik GmbH & Co. KG

Reinigung, Silos, Taschensilos..., Drucksilos in Süddeutschland, Gesamtprozesse, Nachfüllen von Wechselsilos, Silostellung
Adresse / Anfahrt
Benzstraße 2
71546 Aspach
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2015-06-03:
Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Benzstraße 2, 71546 Aspach. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Übele Transportlogistik Verwaltungs GmbH, Aspach (Amtsgericht Stuttgart HRB 750469).

2015-07-10:
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt in: Jede persönlich haftende Gesellschafterin vertritt einzeln.Die persönlich haftende Gesellschafterin sowie ihre Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Einzelkaufmann Übele, Günter, Aspach, *04.04.1952 hat als Inhaber der Firma "Günter Übele e.K.", Aspach sein einzelkaufmännisches Unternehmen mit allen Aktiva und Passiva mit Ausnahme der Miteigentumshälfte am Grundstück FIst, 5/1 Kirchstraße 25 -: 6 a 70 gm der Gemarkung Kleinaspach (eingetragen beim Grundbuchamt Backnang im Grundbuch von Kleinaspach BLatt 1490 BV Nr. 1) im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 20.05.2015 und des Versammlungsbeschlusses vom 20.05.2015 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.