2017-06-06: Der Verein hat im Weg der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 27.02.2017 sowie Beschluss seiner Mitgliederversammlung vom 19.02.2017 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 27.02.2017 Teile des Vermögens (Teilbereich der Profi-Fußballabteilung mit allen Rechten und Pflichten) auf die 1. FC Magdeburg Stadion- und Sportmarketing GmbH (jetzt: 1. FC Magdeburg Spielbetriebs GmbH) mit dem Sitz in Magdeburg (Amtsgericht Stendal HRB 6627) übertragen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Diese Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.