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Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892 eG

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Adresse / Anfahrt
Knobelsdorffstraße 96
14050 Berlin
1x Adresse:

Ortolanweg 52
12359 Berlin


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18 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 18 Mitarbeiter
Formell
21x HR-Bekanntmachungen:

2008-03-12:
Vorstand: Vorstand:; 3. Schmitt, Thorsten, *30.01.1969, Berlin.

2008-03-12:
Prokura: Nicht mehr Prokurist:; 3. Schmitt, Thorsten.

2008-03-12:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht.

2008-08-05:
Prokura: Nicht mehr Prokurist:; 1. Traulsen, Johanna.

2009-01-29:
Gegenstand: (1) Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen, bewirtschaften, errichten, erwerben und sich in anderer rechtlicher Weise beschaffen. Sie überläßt diese zu angemessenen Preisen. (3) Sie kann zur Ergänzung der Wohnraumversorgung ihrer Mitglieder Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen bereitstellen. Daneben kann sie die Errichtung von Wohnungsbauten sowie die in Satz 1 genannten Bauten betreuen und fremde Bauten und Wohnungen bewirtschaften und verwalten. (4) Eine Umwandlung von Genossenschaftswohnungen in Eigentumswohnungen, mit Ausnahme von Einfamilien-/Reihenhäusern, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass das zur Abwendung eines Insolvenzverfahrens erforderlich ist. Die Beschlussfassung darüber obliegt der Vertreterversammlung. Die Genossenschaft betreibt für ihre Mitglieder und deren Angehörige nach § 15 der Abgabenordnung eine Spareinrichtung. Sie darf in Ergänzung ihrer genossenschaftlichen Spareinrichtung Sparbriefe in begrenztem Umfang ausgeben. (5) Außerdem kann sie alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben eines Wohnungsunternehmens übernehmen. (6) Die Genossenschaft betreibt für ihre Mitglieder und deren Angehörige nach § 15 der Abgabenordnung eine Spareinrichtung. Sie darf in Ergänzung ihrer genossenschaftlichen Spareinrichtung Sparbriefe in begrenztem Umfang ausgeben. (7) Beteiligungen sind zulässig. (8) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist - mit Einschränkung für die Spareinrichtung gemäß § 2 Ziffer 6 - zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 h die Voraussetzungen. Für die Spareinrichtung gelten die entsprechenden gesetzlichen Einschränkungen..

2009-02-10:
Gegenstand: Die Eintragung betreffend den Gegenstand ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen:; (1) Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen, bewirtschaften, errichten, erwerben und sich in anderer rechtlicher Weise beschaffen. Sie überläßt diese zu angemessenen Preisen. (3) Sie kann zur Ergänzung der Wohnraumversorgung ihrer Mitglieder Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen bereitstellen. Daneben kann sie die Errichtung von Wohnungsbauten sowie die in Satz 1 genannten Bauten betreuen und fremde Bauten und Wohnungen bewirtschaften und verwalten. (4) Eine Umwandlung von Genossenschaftswohnungen in Eigentumswohnungen, mit Ausnahme von Einfamilien-/Reihenhäusern, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass das zur Abwendung eines Insolvenzverfahrens erforderlich ist. Die Beschlussfassung darüber obliegt der Vertreterversammlung. (5) Außerdem kann sie alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben eines Wohnungsunternehmens übernehmen. (6) Die Genossenschaft betreibt für ihre Mitglieder und deren Angehörige nach § 15 der Abgabenordnung eine Spareinrichtung. Sie darf in Ergänzung ihrer genossenschaftlichen Spareinrichtung Sparbriefe in begrenztem Umfang ausgeben. (7) Beteiligungen sind zulässig. (8) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist - mit Einschränkung für die Spareinrichtung gemäß § 2 Ziffer 6 - zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 27 h die Voraussetzungen. Für die Spareinrichtung gelten die entsprechenden gesetzlichen Einschränkungen..

2009-07-10:
Nicht mehr Vorstand:; 1. Hermann, Hans-Jürgen.

2010-08-13:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 22./23.06.2010 ist die Verbund Nordberliner Wohnungsbaugenossenschaften Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 31516) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Genossenschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

2011-12-14:
Rechtsform: Die Satzung ist am 01.11.2011 geändert in § 6 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 7 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 10 (Ausschließung eines Mitglieds), § 11 (Auseinandersetzung), § 26 (Gegenstand der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 28 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Wahl der Vertreter), § 31 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung) und § 42 (Bekanntmachungen)..

2012-04-10:
Prokura: 4. Lüdtke, Michaela, *01.08.1981, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken; 5. Miericke, Anja, *06.09.1974, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken; 6. Springer, Uwe, *01.11.1962, Falkensee; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken.

2012-06-05:
Änderung zu Nr. 2:; hinsichtlich der Vertretungsbefugnis, wie folgt:; Vorstand:; Lönnecker, Dirk; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 3:; hinsichtlich der Vertretungsbefugnis, wie folgt:; Vorstand:; Schmitt, Thorsten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen.

2012-11-19:
Rechtsform: Die Satzung ist am 30.10.2012 geändert in § 7 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 11 (Auseinandersetzung), § 15 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 16 (Kündigung weiterer Anteile) und § 40 (Gewinnverwendung)..

2013-08-06:
Rechtsverhaeltnis: Die Genossenschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 19.06.2013 und der Beschlüsse vom 18.06. und 19.06.2013 Teile des Vermögens der 1892-Westend GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 110327 B) übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

2014-07-29:
Rechtsverhaeltnis: Die Genossenschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 03.07.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 17.06.2014 und 03.07.2014 Teile des Vermögens der GA FA Projektentwicklungs- und -steuerungsgesellschaft mbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 51165 B) übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2015-04-08:
Prokura: Nicht mehr Prokurist: 6. Springer, Uwe; 7. Stöckl, Alexander, *26.03.1969, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken

2015-11-30:
Rechtsform: Die Satzung ist am 10.11.2015 ergänzt um § 5 (Eintrittsgeld); § 41 (Rückvergütung) und geändert in § 12 (Auseinandersetzung); § 13 (Rechte der Mitglieder); § 15 (Pflichten der Mitglieder); § 16 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben); § 17 (Kündigung); § 20 (Vorstand); § 27 (Gegenstand der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat); § 33 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung); § 42 (Gewinnverwendung); § 43 (Verlustdeckung).

2018-02-15:
Vorstand: 4. Stöckl, Alexander, *26.03.1968, Berlin

2018-02-15:
Prokura: Nicht mehr Prokurist: 7. Stöckl, Alexander

2018-02-27:
Änderung zu Nr. 4: Berichtigung des Geburtsjahres; Vorstand: Stöckl, Alexander, *26.03.1969, Berlin

2018-08-21:
Rechtsverhaeltnis: Die Genossenschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 29.06.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 26.06.2018 und 29.06.2018 Teile des Vermögens der 1892 - Seniorenwohnen GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 110038 B) übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2022-07-28:
Rechtsform: Die Satzung ist am 28.06.2022 geändert in § 27 (Gegenstand der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat) und § 30 (Vertreterversammlung). Die folgenden Paragraphen sind neu eingefügt: § 30a (Digitale Vertreterversammlung) und § 30b (Vertreterversammlung im schriftlichen Verfahren).

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