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3f Unternehmensberatung GmbH

Neuheim, Citrix, Migrationen..., Konsolidierungsprojekten, Projektrealisierung, Migrations, IT-Betriebsthemen, IT-Infrastruktur-Umgebungen, ITIL-basierenden, Projektabschlüsse
Adresse / Anfahrt
Kolberger Straße 18
72116 Mössingen
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3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2007-01-09:
Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.08.2006 zur Durchführung der Aufnahme von Teilen des Vermögens der "3f Gesellschaft für Management- und Technologieberatung mbH", Mössingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 381878) um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR im Wege der Abspaltung erhöht. Gleichzeitig wurde der Gesellschaftsvertrag in § 6 (Stammkapital) entsprechend geändert. Stammkapital nun: 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "3f Gesellschaft für Management- und Technologieberatung mbH", Mössingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 381878) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 07.08.2006 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 07.08.2006 Teile aus ihrem Vermögen (Teilbetrieb "Geschäftsstelle Mössingen") auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2007-01-15:
Die Eintragung der Abspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "3f Gesellschaft für Management- und Technologieberatung mbH", Mössingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 381878) am 08.01.2007 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.

2007-01-15:
Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.08.2006 zur Durchführung der Aufnahme von Teilen des Vermögens der "3f Gesellschaft für Management- und Technologieberatung mbH", Mössingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 381878) um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR im Wege der Abspaltung erhöht. Gleichzeitig wurde der Gesellschaftsvertrag in § 6 (Stammkapital) entsprechend geändert. Stammkapital nun: 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "3f Gesellschaft für Management- und Technologieberatung mbH", Mössingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 381878) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 07.08.2006 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 07.08.2006 Teile aus ihrem Vermögen (Teilbetrieb "Geschäftsstelle Mössingen") auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.