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90 60 90 GmbH

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Adresse / Anfahrt
Fritz-Peters-Straße 40
47447 Moers
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2011-11-04:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.07.2005 mit Änderung vom 12.05.2010. Die Gesellschafterversammlung vom 21.09.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Düsseldorf (bisher Amtsgericht Düsseldorf HRB 52298) nach Moers beschlossen. Geschäftsanschrift: Carl-Peschken-Str. 5 d, 47441 Moers. Gegenstand: Die Erbringung von Telekommunikations-, Internet-, Multimedia- und Unterhaltungsdienstleistungen, die Entwicklung und der Vertrieb von Waren und Dienstleistungen der Marke 90 60 90 sowie Lizenzvergabe. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuritsen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Hilger, Jörn C., Moers, *14.05.1970, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-05-11:
Die Gesellschafterversammlung vom 05.04.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: 90 60 90 GmbH.

2016-03-08:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Fritz-Peters-Straße 40, 47447 Moers.

2016-09-13:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.08.2016 mit der DATINI GmbH mit Sitz in Moers verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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