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A-Z Autoteile Vertriebs GmbH

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HR-Bekanntmachungen:

2009-06-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.04.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 Satz 1 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Bisco Systems GmbH, Greifswald (Amtsgericht Stralsund, HRB 6092) beschlossen. 262.200,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.04.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.04.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.04.2009 mit der Bisco Systems GmbH mit Sitz in Greifswald (Amtsgericht Stralsund, HRB 6092) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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