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ABCard Plastikkarten GmbH

Accessoires, Kartenverpackung, RPET..., Kartendrucker, Partieller, Holzkarten, Biologisch, RFID, Organic, Bio, Bestellwert Schneller
Adresse / Anfahrt
Karlstraße 42
71638 Ludwigsburg
Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2018-08-22:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.08.2018. Geschäftsanschrift: Karlstraße 42, 71638 Ludwigsburg. Gegenstand: Handel mit Plastikkarten, Kartenprodukten, Transponderprodukten und Druckerzeugnissen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Baumann, Andreas, Remseck am Neckar, *15.06.1968, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-10-31:
Die Gesellschaft hat am 22.10.2018 den Entwurf des Verschmelzungsplans zwischen der "ABCard Limited", Birmingham und der hiesigen Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht.An der Verschmelzung sind folgende Rechtsträger beteiligt: ABCard Limited, eine englische Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in 69 Great Hampton Street, Birmingham, West Midlands, B186EW, Vereinigtes Königreich, eingetragen beim Registrar of Companies for England and Wales, Companies House, Cardiff, Vereinigtes Königreich, unter Company No. 05319696, als übertragende Rechtsträgerin und die ABCard Plastikkarten GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Ludwigsburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart, Registernummer HRB 766210, als übernehmende Rechtsträgerin. Rechte von Minderheitsgesellschaftern und Gläubigern: Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (ABCard Plastikkarten GmbH) können gemäß § 122 a Abs. 2 i. V. m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der ABCard Plastikkarten GmbH unter deren Geschäftsanschrift Karlstr. 42, 71638 Ludwigsburg geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen so genannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später ggf. daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden ABCard Plastikkarten GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (ABCard Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 Prozent der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderung im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. Rechte der Minderheitsgesellschafter: Bei der vorliegenden Verschmelzung einer Schwestergesellschaft existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der ABCard Plastikkarten GmbH unter deren Geschäftsanschrift, Karlstr. 42, 71638 Ludwigsburg, angefordert werden.

2019-04-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.01.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 Abs. 1 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "ABCard Limited", Birmingham (Companies House Cardiff 05319696) um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsplans vom 18.01.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.01.2019 und 16.11.2018 die englische Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ABCard Limited", Birmingham (Companies House Cardiff 05319696) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-07-24:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bez, Andreas, Gerlingen, *10.06.1981.

2021-02-08:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hoffmann, Birgit, Freiberg am Neckar, *20.07.1965. Prokura erloschen: Bez, Andreas, Gerlingen, *10.06.1981.

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