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ABTART GmbH

Kunstgalerie, Kunstfreunde, Kulturleben..., Disziplinen, A.B.T., Werbegesellschaft
Adresse / Anfahrt
Rembrandtstraße 18
70567 Stuttgart
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2013-04-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 13.03.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: ABTART GmbH. Änderung der Geschäftsanschrift: Rembrandtstr. 18, 70567 Stuttgart.

2014-12-16:
Der zwischen der Gesellschaft und der "Karin Abt-Straubinger GmbH & Co. KG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 7538, vormals "Verlag Richard Straubinger") am 05.04.2014 abgeschlossene Organschafts- und Gewinnabführungsvertrag wurde geändert. Die Gesellschafterversammlung hat der Änderung am 12.12.2014 zugestimmt.

2015-03-26:
Aufgrund Schreibversehens v.A.w. berichtigt: Der zwischen der Gesellschaft und der "Karin Abt-Straubinger GmbH & Co. KG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 7538, vormals "Verlag Richard Straubinger") am 05.04.2004 abgeschlossene Organschafts- und Gewinnabführungsvertrag wurde geändert. Die Gesellschafterversammlung hat der Änderung am 12.12.2014 zugestimmt.

2020-02-03:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 06.11.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 06.11.2019 mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Karin Abt-Straubinger GmbH & Co. KG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 7538) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-02-11:
Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 05.02.2020 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.

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