2022-02-11: Geschäftsanschrift: Querweg 1H, 21509 Glinde; Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Ausübung von Maler-, Tapezier- sowie Lackierarbeiten, Putzarbeiten sowie sämtlich damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Vorstand: Geschäftsführer: 1.
Cebula, Adam Heinrich, *07.05.1986, Glinde; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 24.01.2022
2022-05-31: Kapital: 25.100,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.04.2022 wurde das Stammkapital zum Zwecke der Ausgliederung zur Aufnahme des Einzelunternehmens Malereibetrieb Adam Cebula e.K. mit dem Sitz in Glinde (AG Lübeck, HRA 10299 HL) um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR erhöht unter Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlage). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungsplans vom 19.04.2022 das Vermögen des Einzelunternehmens Malereibetrieb Adam Cebula e.K. mit dem Sitz in Glinde (AG Lübeck, HRA 10299 HL) übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Zusatz: Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Augliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.