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AERIAL GmbH Systeme zur Luftbehandlung

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Adresse / Anfahrt
Oststraße 148
22844 Norderstedt
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2015-03-30:
Name der Firma: AERIAL GmbH; Kapital: 30.000 EUR; Vorstand: Geschäftsführer: 2. Föhlisch, Manfred, *10.04.1963, Hamburg; Änderung zu Nr. 1: Geschäftsführer: Meier, Karsten, *14.12.1965, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 1. Fiedler, Urte, geb. Winkler, *16.08.1966, Hamburg; Einzelprokura; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 05.01.2015 ist das Stammkapital auf EUR umgestellt, sodann um 4.435,41 auf 30.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 1 (Firma), 3 (Stammkapital) und 8 (Bekanntmachungen).

2017-08-16:
Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Fiedler, Urte, geb. Winkler; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 01.08.2017 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst.

2018-01-24:
Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Meier, Karsten

2018-01-31:
Name der Firma: Dantherm GmbH; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.01.2018 ist der Gresellschaftsvertrag geändert in § 1 .

2021-06-30:
Vorstand: Änderung zu Nr. 2: Geschäftsführer: Föhlisch, Manfred; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen

2022-06-09:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.05.2022 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Heylo GmbH mit Sitz in Achim (Amtsgericht Walsrode, HRB 200609) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.