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Mollenhauer Beraten & Planen GmbH

Zementwerksbau, Industriebau, Ingenieurbauwerke...
Adresse / Anfahrt
Erwitter Straße 40
59590 Geseke
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2020-02-26:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.02.2020. Geschäftsanschrift: Erwitter Straße 40, 59590 Geseke. Gegenstand: Betrieb eines Ingenieurbüros für Bauwesen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Mollenhauer, Klaus, Erwitte, *26.11.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Klaus-Dieter Mollenhauer unter der Firma Klaus-Dieter Mollenhauer e. K. in Geseke betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 04.02.2020. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-03-12:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 03.03.2020 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-04-08:
Bestellt als Geschäftsführer: Mollenhauer, Tim-Nicolas, Lippstadt, *12.08.1992, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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