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AIMA Malereifachbetrieb GmbH & Co. KG

Maler, Egal ob Teppich, Gebiet der Bauwerksabdichtung..., Holzbauteilen, Methoden im Handumdrehen, Gegebenheit, Schimmelsanierung, Malerfachbetrieb, Verputz, Anstriche, Verfall
Adresse / Anfahrt
Bramkampsweg 14
26215 Wiefelstede
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2021-08-25:
(Betrieb von Malerarbeiten, Spachteln, Bodenarbeiten sowie Schlitz- und Fräsarbeiten). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Bramkampsweg 14, 26215 Wiefelstede. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: AIMA Verwaltungs GmbH, Wiefelstede (Amtsgericht Oldenburg HRB 216831), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-09-09:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 20.08.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2021 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Aissa Maghraoui *30.04.1987, Wiefelstede unter der Firma AIMA Malereifachbetrieb e. K. in Wiefelstede betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2021-09-09:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 09.09.2021 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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