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AKBN gemeinnützige Assistenz GmbH

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Adresse / Anfahrt
Egonstraße 54
79106 Freiburg im Breisgau
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2016-06-27:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.06.2016. Geschäftsanschrift: Egonstraße 54, 79106 Freiburg im Breisgau. Gegenstand: Die Förderung des Wohlfahrtswesens durch: Betrieb eines ambulanten Assistenzdienstes für Menschen mit Behinderung sowie für Menschen, die aufgrund ihres Alters, körperlichen oder geistigen Gebrechen auf Assistenz angewiesen sind. Unterstützung und Beratung der vorgenannten assistenzbedürftigen Personen und deren Angehörigen in praktischen und finanziellen Aspekten, die im Zusammenhang mit dem Assistenzbedarf entstehen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Freudenberger, Beate, geb. Schlitzer, Freiburg im Breisgau, *04.09.1966, einzelvertretungsberechtigt.

2016-08-08:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens des "AKBN - Arbeitskreis für Menschen mit und ohne Behinderung e. V.", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. VR 1799) um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 25.100,00 EUR. Der Verein "AKBN - Arbeitskreis für Menschen mit und ohne Behinderung e. V.", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. VR 1799) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 28.06.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.06.2016 und vom 14.07.2016 den in § 4 des Ausgliederungsvertrages benannten Geschäftsbetrieb des Assistenzdienstes - ohne die dazugehörige Eigentumswohnung - auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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