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ALPS ALPINE EUROPE GmbH

Automobilindustrie, Apple CarPlay, DAB..., Android Auto, Subwoofer, CarPlay and Android, HDMI, Kit, Freestyle, Bluetooth
Adresse / Anfahrt
Ohmstraße 4
85716 Unterschleißheim
Kontakt
84 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 84 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2020-04-02:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.07.1979, zuletzt geändert am 06.03.2008. Die Gesellschafterversammlung vom 02.03.2020 hat die Änderung des § 1 (Firma, bisher 'ALPS ELECTRIC EUROPE GmbH', und Sitz, bisher Düsseldorf, Amtsgericht Düsseldorf HRB 14717) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Ohmstraße 4, 85716 Unterschleißheim. Gegenstand des Unternehmens: Import, Export, Handel und Fertigung von elektrischen und elektronischen Geräten, Bauelementen und Werkstoffen. Stammkapital: 5.500.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Ogamoto, Kazutoshi, Miyagi / Japan, *31.12.1964. Geschäftsführer: Baumann, Wilfried, Landshut, *01.05.1962; Kimoto, Takashi, Kanagawa-Ken / Japan, *01.10.1958, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Einzelprokura: Nakayama, Yoshitaka, München, *06.02.1978. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 mit der ALPS NORDIC AB mit Sitz in Solna/Schweden (Handelsregister Schweden Nr. 556311-4742) verschmolzen.

2020-07-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 13.07.2020 hat die Änderung der §§ 2 , 7 (Gesellschafterversammlung) und 11 (Einziehung von Geschäftsanteilen) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Fertigung, Vermarktung, Wartung und internationaler Handel von elektrischen und elektronischen Geräten und Komponenten, deren Bauelementen und Werkstoffen, sowie Soft- und Hardware, insbesonere für die Automobil-, Haushaltsgeräte-, Energie- und Unterhaltungsindustrie.

2020-08-25:
Beim Handelsregister wurde gemäß § 122 d UmwG der entwurf eines Verschmelzungsplans eingereicht. Die Gesellschaft hat am 21.08.2020 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der Alpine ltalia S.p.A. mit dem Sitz in Trezzano sul Naviglio / Italien (Camera di Commercio Milano Monza Brianza Lodi, Registernummer Ml-1085792) eingereicht. Nach § 122a Abs. 2 i. V. m. § 22 UmwG ist den Gläubigern der ALPS ALPINE EUROPEGmbH als übernehmender Rechtsträgerin Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechsMonaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der grenzüberschreitenden Verschmelzungin das Register des Sitzes der ALPS ALPINE EUROPE GmbH nach §122a Abs, 2 i. V. m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich angemeldet haben, Dies gilt jedoch nur, wenn und soweit die Gläubiger glaubhaft machen können, dass die Erfüllung ihrer Forderungen durch die grenzüberschreitende Verschmelzung gefährdet wird. Gemäß § 122a Abs.2 i. V. m. § 22 Abs. 1 S. 3 UmwG sind die Gläubiger in der Bekanntmachung der Eintragung der grenzüberschreitenden Verschmelzung im Handelsregister der ALPS ALPINE EUROPE GmbH als übernehmender Rechtsträgerin auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Für den Gläubigerschutz ist es grundsätzlich unerheblich, ob der Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Dingliche Ansprüche werden von § 22 UmwG jedoch nicht erfasst, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Demnachkönnen nur Gläubiger obligatorischer Ansprüche Sicherheitsleistungen verlangen. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendigerweise unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches,Gemäß Art. 2503 des italienischen Zivilgesetzbuches haben die Gläubiger der AlpineItalia S.p.A. als übertragender Rechtsträgerin, deren Forderungen vor dem Zeitpunktder Bekanntmachung des gemeinsamen Verschmelzungsplans in der italienischen"Gazzetta Ufficiale" entstanden ist, das Recht, innerhalb von sechzig Tagen ab demDatum der Eintragung des Zustimmungsbeschlusses zur grenzüberschreitenden Verschmelzungauf Ebene der Alpine ltalia S.p,A, als übertragender Rechtsträgerin im italienischenGesellschaftsregister für Mailand, Monza, Brianza und Lodi (Camera diCommercio Milano Monza Brianza Lodi) Einspruch gegen die Verschmelzung einzulegen.Die Ansprüche der Gläubiger der ALPS ALPINE EUROPE GmbH als übernehmenderRechtsträgerin sind unmittelbar gegenüber der ALPS ALPINE EUROPE GmbH unterderen Geschäftsanschrift Ohmstr.4, 85716 Unterschleißheim, geltend zu machen.Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderungerforderlich, die eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen ermöglicht,Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestenssechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der grenzüberschreitenden Verschmelzungin das Handelsregister der ALPS ALPINE EUROPE GmbH gefordert werdenmuss. Unter der vorgenannten Anschrift der ALPS ALPINE EUROPE GmbH könnenauch kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung derRechte der Gläubiger eingeholt werden.Die Ansprüche der Gläubiger der Alpine Italia S.p.A. als übertragender Rechtsträgerinsind unmittelbar gegenüber der Alpine Italia S.p.A. unter deren Geschäftsanschrift ViaC. Colombo 8, 20090 Trezzano sul Naviglio (Mailand), Italien, geltend zu machen. Unterder vorgenannten Anschrift der Alpine Italia S.p.A, können auch kostenlos vollständigeAuskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholtwerden.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da die Alps Alpine Co., Ltd, mit Sitz in Tokyo / Japan, eingetragen beim japanischen Gesellschaftsregister unter Registernummer 301080.1000-723, sowohl sämtliche Anteile an der ALPS ALPINE EUROPE GmbH als übernehmender Rechtsträgerin als auch an der Alpine ltalia S.p,A. als übertragender Rechtsträgerin hält. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind dementsprechend nicht vorhanden.

2020-10-02:
Die Alpine Electronics GmbH mit dem Sitz in Unterschleißheim und die Alpine Electronics (Europe) GmbH mit dem Sitz in Unterschleißheim (Amtsgericht München HRB 152868) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.09.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-01-13:
Die Alpine Italia S.p.A. mit dem Sitz in Trezzano Sul Naviglio/Italien ist auf Grund des Verschmelzungsplans vom 14.10.2020 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammmlung vom 14.10.2020 und des Beschlusses der Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 15.09.2020 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-04-21:
Prokura erloschen: Nakayama, Yoshitaka, München, *06.02.1978. Einzelprokura: Sato, Mamoru, München, *06.02.1965.

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