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ALTEN GmbH

Beratung und Consulting, Raumfahrt, V.I.E..., Entwicklungsdienstleister, Medizintechnik, #weareALTEN, Jobempfehlung, IT-Branchen, Streuartikel, Bestelllimit, Warenwert
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Rosenauer Straße 27
96450 Coburg
17x Adresse:

Gasstraße 18
22761 Hamburg


Herrenberger Straße 130
71034 Böblingen


Dynamostraße 3
68165 Mannheim


Breitwiesenstraße 19
70565 Stuttgart


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Kontakt
200 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 510 Mitarbeiter
Formell
27x HR-Bekanntmachungen:

2008-05-13:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.12.1997, zuletzt geändert am 28.09.2004. Die Gesellschafterversammlung vom 13.03.2008 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Neuhaus a. Rennweg, Amtsgericht Jena HRB 304584 ) der Satzung beschlossen. Gegenstand des Unternehmens: Konstruktions- und Entwicklungsdienstleistungen aller Art, Simulationen, CAD-Schulungen; Ingenieurdienstleistungen aller Art; Soft- und Hardwareentwicklung; Handel mit Prototypen und Werkzeugen sowie die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in der jeweils gültigen Form; Handel mit Hard- und Software sowie elektrischen Geräten. Stammkapital: 28.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Brun, Yves-Antoine, München, *07.03.1974, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2008-07-09:
Die ALTEK GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 130874) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.05.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2008-07-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2008 hat die Änderung des § 1 (Firma, Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Firma geändert, nun: Neue Firma: ALTEN GmbH.

2008-10-30:
Bestellt: Geschäftsführer: Carette, Philippe André Georges, Le Pecq / Frankreich, *24.12.1961, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2010-07-06:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Carette, Philippe André Georges, Le Pecq / Frankreich, *24.12.1961.

2011-04-14:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Rosenauer Str. 27, 96450 Coburg.

2012-11-02:
Einzelprokura: Berger, Sandra, Grünwald, *10.10.1973.

2015-05-13:
Einzelprokura: Luff, Joachim, Wiesbaden, *25.05.1954.

2015-06-03:
Die Inventive Engineering GmbH mit dem Sitz in München und die HY Engineering GmbH mit dem Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRB 24962) sind auf Grund der Verschmelzungsverträge vom 29.04.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-08-12:
Prokura erloschen: Luff, Joachim, Wiesbaden, *25.05.1954.

2016-01-26:
Die WOTECH GmbH mit dem Sitz in Wolnzach ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.01.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-06-02:
Die INTESIMA GmbH mit dem Sitz in Coburg ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.05.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-08-06:
Die AVENTON Technology GmbH mit dem Sitz in München ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.05.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-12-01:
Die IST Innovative Software Technologie Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Taufkirchen ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.11.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-03-01:
Die ALTEN Digital GmbH mit dem Sitz in München ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.02.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-03-07:
Von Amts wegen berichtigt: Die ALTEN Digital GmbH mit dem Sitz in München ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.02.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.

2017-04-04:
Die KS Engineering GmbH mit dem Sitz in München ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.02.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-06-22:
Die MEngineering GmbH mit dem Sitz in München ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.06.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-02-23:
Die CLEAR ENGINEER GmbH mit dem Sitz in Erlangen ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.01.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-12-14:
Die IPN Solutions Verwaltungs-GmbH mit dem Sitz in Nürnberg und die IPN Verwaltungs-GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 21616) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.11.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-03-19:
Die clear IT GmbH mit dem Sitz in Erlangen ist auf Grund des Verschmelzungsplans vom 12.02.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-08-11:
Die CLEAR CONSULT GmbH mit dem Sitz in Erlangen ist auf Grund des Verschmelzungsplans vom 14.07.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-09-09:
Bestellt: Geschäftsführer: Berger, Sandra, Icking, *10.10.1973; Lemaitre, Olivier, Aix en Provence / Frankreich, *12.03.1972, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Berger, Sandra, Grünwald, *10.10.1973.

2021-09-23:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Brun, Yves-Antoine, München, *07.03.1974.

2022-03-16:
Bestellt: Geschäftsführer: Marcel, Pierre, Toulouse / Frankreich, *05.06.1961, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-04-22:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Lemaitre, Olivier, Aix en Provence / Frankreich, *12.03.1972.

2022-05-03:
Die ALTEN SW GmbH mit dem Sitz in München ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.03.2022 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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