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ALVI Alfred Viehhofer Beteiligungs GmbH

Beteiligungsgesellschaft, Baby Goods/Kids Goods, Vollhafter..., Viehofer, beschränkter, Haftung
Adresse / Anfahrt
Pfennigbreite 44
37671 Höxter
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2008-06-06:
ALVI Alfred Viehhofer Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung.

2013-01-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.11.2012 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

2013-08-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.07.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften, insbesondere Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der ALVI Alfred Viehhofer GmbH & Co. KG mit Sitz in Höxter (Amtsgericht Paderborn - HRA 4471) und der Viehhofer GmbH & Co. KG mit Sitz in Höxter (Amtsgericht Paderborn - HRA 6386).

2018-02-01:
Bestellt als Geschäftsführer: Haan, Anne-Gien, Amsterdam / Niederlande, *22.09.1973, einzelvertretungsberechtigt. Aufgrund Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis Geschäftsführer: Viehhofer, Stephanie, 18.02.1960, Höxter, einzelvertretungsberechtigt.

2018-08-06:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.06.2018 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.06.2018 mit der ALVI GmbH mit Sitz in Höxter verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-08-15:
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ALVI GmbH am 13.08.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.