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AMPEL Pflegezentrum GmbH

Fußpflege, Büroöffnungszeiten, Pflegedienst für Langzeit..., Altenheim, Alters- und Pflegeheim
Adresse / Anfahrt
Eisenbahnstraße 59
67655 Kaiserslautern
1x Adresse:

Eisenbahnstraße 57
67655 Kaiserslautern


Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2016-09-21:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.09.2016. Geschäftsanschrift: Eisenbahnstraße 59, 67655 Kaiserslautern. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Pflegedienst mit ambulanter bzw. häuslicher Pflege, der Betrieb einer Beatmungswohngemeinschaft sowie die Arbeitsvermittlung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Lauer, Bettina, Homburg, *08.10.1958, einzelvertretungsberechtigt. Einzelprokura: Schmeer, Rudi, Kaiserslautern, *02.03.1955.

2016-11-10:
Nicht mehr Geschäftsführer: Lauer, Bettina, Homburg, *08.10.1958. Bestellt als Geschäftsführer: Heinen, Birgit, Kaiserslautern, *25.07.1954, einzelvertretungsberechtigt.

2019-07-23:
Nicht mehr Geschäftsführer: Heinen, Birgit, Kaiserslautern, *25.07.1954. Bestellt als Geschäftsführer: Laukert, Sergej, Oeting / Frankreich, *02.01.1971, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Schmeer, Rudi, Kaiserslautern, *02.03.1955.

2019-11-20:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.11.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.11.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 08.11.2019 mit der Saarpflege GmbH mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 18673) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-12-27:
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Saarpflege GmbH am 18.12.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.