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AOE GmbH

Internetunternehmen, HubSpot CRM, Funktionalen..., Informationsanfragen, Testautomatisierung, Softwaretesten
Adresse / Anfahrt
Kirchgasse 6
65185 Wiesbaden
1x Adresse:

Girmesgath 5
47803 Krefeld


Kontakt
53 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 67 Mitarbeiter
Formell
9x HR-Bekanntmachungen:

2006-10-02:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.08.2006. Gegenstand: die Beratung und Implementierung von Software-basierten Lösungen für Internetseiten/Websites. Insbesondere die Implementierung von online und offline basierten Lösungen aller Art, Beratung, Schulung zu speziellen Internet Technologien wie beispielsweisedie Suchmaschinenoptimierung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gould, Kian Toyouri, Wiesbaden, *30.08.1983, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2009-11-05:
Gemäß § 3 Absatz 1 der Übergangsvorschriften zum MoMiG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Borsigstraße 3, 65205 Wiesbaden.

2013-06-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.05.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma), 4 (Stammkapital) und 9 (Veräußerung von Geschäftsanteilen) beschlossen. Neue Firma: AOE GmbH.

2014-04-29:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Kirchgasse 6, 65185 Wiesbaden.

2015-03-13:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.02.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der AIJKO GmbH mit Sitz in Krefeld (Amtsgericht Krefeld HRB 12577) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-03-20:
Einzelprokura: Pötzinger, Daniel, Wiesbaden, *18.11.1981.

2016-12-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in Ziffer 2 und Ziffer 6 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen. Neuer Gegenstand: die Beratung und Implementierung von Software-basierten Lösungen für Internetseiten/Websites, insbesondere die Implementierung von online- und offline-basierten Lösungen aller Art, Beratung und Schulung zu speziellen Internet-Technologien wie beispielsweise die Suchmaschinenoptimierung.

2020-01-24:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

2021-12-16:
Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Omnevo GmbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRB 32316) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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