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ARAG SE

Versicherungen, Dienstleister, Hauptgeschäftsstelle..., Krankenversicherungs, Versichers, Versichersungs, Finanz-und, Versicherungsangebote, Live-Chat, Versicherungspaket, Tier, Elektronikversicherung
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ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
30x Adresse:

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45891 Gelsenkirchen


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69126 Heidelberg


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23556 Lübeck


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In den Hecken 18
53840 Troisdorf


Gartenstraße 24
15345 Petershagen/Eggersdorf


Kontakt
200 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 803 Mitarbeiter
Gründung 1935
Formell
56x HR-Bekanntmachungen:

2011-12-06:
Europäische Aktiengesellschaft (SE). Satzung vom 19.10.2011. Geschäftsanschrift: ARAG Platz 1, 40472 Düsseldorf. Der Betrieb der Rechtsschutzversicherung und der Rückversicherung. 100.000.000,00 EUR. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Dr. Faßbender, Paul-Otto, Düsseldorf, *26.05.1946; Dr. Kathan, Johannes, Düsseldorf, *07.12.1955; Nicoll, Werner, Herzogenrath, *23.07.1954; Petersen, Hanno, Ratingen, *25.06.1967; Dr. Schwarze, Jörg, Düsseldorf, *23.05.1965. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Liebler, Ottmar, Kaarst, *19.01.1950. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Dr. Baumann, Ina, Mannheim, *21.09.1970; Dr. Franke, Martin, Mülheim an der Ruhr, *04.03.1965; Gradtke, Dieter, Neuss, *11.05.1958; Heiermann, Klaus, Köln, *06.12.1965; John, Gregor, Köln, *26.01.1961; Kordges, Georg, Erftstadt Gymnich, *06.04.1968; Küper, Frank, Dormagen, *13.04.1963; Dr. Müller, Cathrin, Neuss, *13.06.1970; Peters, Kornelia, Düsseldorf, *11.11.1953; Dr. Richter, Bernd, Grefrath, *22.12.1952; Ruzas, Herbert, Düsseldorf; Vanheiden, Arndt, Krefeld, *01.09.1965; Vogée, Christian, Düsseldorf, *25.01.1966; Dr. Wendler, Werenfried, Neustadt, *25.10.1958; Weyer, Hans-Peter, Duisburg, *18.05.1953; Zurlinden, Gerald, Haltern am See, *10.05.1967. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-Aktiengesellschaft, Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 1371) nach Maßgabe des Umwandlungsplans vom 08.02.2011 und des Beschlusses der Hauptversammlung vom 19.10.2011. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2011-12-13:
Prokura irrig übernommen und nachträglich gelöscht Dr. Müller, Cathrin, Neuss, *13.06.1970.

2011-12-27:
Nach Berichtigung der Personenangaben: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Richter, Bernd, Grefrath, *19.05.1947. Nach Änderung des Wohnortes: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Weyer, Hans-Peter, Düsseldorf, *18.05.1953. Nach Ergänzung des Geburtsdatums: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Ruzas, Herbert, Düsseldorf, *07.10.1960. Neu erteilt: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Fußy, Hans-Jürgen, Dortmund, *24.07.1954; Geloudemans, Inge, Neuss, *09.12.1960; Sixt, Joachim, Schwalmtal, *30.10.1959. Prokura erloschen: Vogée, Christian, Düsseldorf, *25.01.1966.

2012-01-10:
Bestellt als Vorstand: Dr. Maslaton, Matthias, Moers, *20.10.1969.

2012-04-17:
Prokura erloschen: Küper, Frank, Dormagen, *13.04.1963.

2012-05-15:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht unter Firma ARAG Österreich Allgemeine Rechtsschutzversicherungs- Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien (eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien, Österreich, unter FN 111820 t) mit der Societas Europaea (Europäische Aktiengesellschaft) nach deutschem Recht unter Firma ARAG SE mit Sitz Düsseldorf (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf, Deutschland, unter HRB 66846) eingereicht worden.Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen ARAG SE ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG in Verbindung mit § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten ARAG SE Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der ARAG SE nach § 122a Abs. 2 in Verbindung mit § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der ARAG SE gemäß § 122a Abs. 2 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der ARAG SE unter deren Geschäftsanschrift ARAG Platz 1, 40472 Düsseldorf, Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der ARAG SE gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.Den Gläubigern der ARAG Österreich Allgemeine Rechtsschutzversicherungs-Aktiengesellschaft, die sich binnen zwei Monaten nach dem Tag der Veröffentlichung des Verschmelzungsplanes in der Wiener Zeitung schriftlich zu diesem Zweck bei der übertragenden Gesellschaft melden, ist für bis dahin entstandene Forderungen Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht außerdem solchen Gläubigern nicht zu, die im Fall eines Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben.Der Anspruch auf Sicherheitsleistung ist unmittelbar gegenüber der ARAG Österreich Allgemeine Rechtsschutzversicherungs-Aktiengesellschaft unter deren Geschäftsanschrift Favoritenstraße 36, 1041 Wien, Österreich, geltend zu machen. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.

2012-05-15:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Aktiengesellschaft (société anonyme) nach belgischem Recht unter Firma ARAG SA mit Sitz in Brüssel (eingetragen bei der Unternehmensdatenbank (Banque Carrefour des Entreprises) in Belgien, unter der Nummer 0404.465.650) mit der Societas Europaea (Europäische Aktiengesellschaft) nach deutschem Recht unter Firma ARAG SE mit Sitz in Düsseldorf (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf, Deutschland, unter HRB 66846) eingereicht worden. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen ARAG SE ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG in Verbindung mit § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten ARAG SE Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der ARAG SE nach § 122a Abs. 2 in Verbindung mit § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der ARAG SE gemäß § 122a Abs. 2 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der ARAG SE unter deren Geschäftsanschrift ARAG Platz 1, 40472 Düsseldorf, Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der ARAG SE gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.Nach belgischem Recht haben die Gläubiger der übertragenden belgischen ARAG SA, deren Ansprüche im Zeitpunkt der Veröffentlichung der Verschmelzung in den Anlagen zum belgischen Staatsblatt noch nicht fällig sind, das Recht, innerhalb von zwei Monaten nach der Veröffentlichung Sicherheit für die Zahlung ihrer Ansprüche gemäß Artikel 684 des belgischen Gesellschaftsgesetzes (Code des sociétés) zu verlangen. Der Anspruch auf Sicherheitsleistung ist unmittelbar gegenüber der ARAG SA unter deren Geschäftsanschrift Place du Champ des Mars 5, 1050 Brüssel, Belgien, geltend zu machen. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.

2012-05-15:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Aktiengesellschaft (naamloze vennootschap) nach niederländischem Recht unter Firma ARAG-Nederland, Algemene Rechtsbijstand Verzekeringmaatschappij N.V. mit Sitz in Leusden, Niederlande, (eingetragen bei der Handelskammer (Kamer von Koophandel) für Gooi-, Eem- und Flevoland, Niederlande, unter der Nummer 31028303) mit der Societas Europaea (Europäische Aktiengesellschaft) nach deutschem Recht unter Firma ARAG SE mit Sitz in Düsseldorf (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf, Deutschland, unter HRB 66846) eingereicht worden. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen ARAG SE ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG in Verbindung mit § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten ARAG SE Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der ARAG SE nach § 122a Abs. 2 in Verbindung mit § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der ARAG SE gemäß § 122a Abs. 2 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der ARAG SE unter deren Geschäftsanschrift ARAG Platz 1, 40472 Düsseldorf, Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der ARAG SE gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.Nach niederländischem Recht kann ein Gläubiger der übertragenden niederländischen ARAG-Nederland, Algemene Rechtsbijstand Verzekeringmaatschappij N.V. innerhalb eines Monats nach dem Tag der Bekanntmachung des Verschmelzungsplans in den Niederlanden gemäß Artikel 2:316 des niederländischen Zivilgesetzbuches (Burgerlijk Wetboek) Sicherheitsleistung verlangen. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nicht zu, wenn dem jeweiligen Gläubiger bereits ausreichend Sicherheiten zur Verfügung stehen oder das Vermögen der ARAG SE nach der Verschmelzung nicht weniger Sicherheit als zuvor dafür bietet, dass der Anspruch des Gläubigers erfüllt wird. Der Anspruch auf Sicherheitsleistung ist unmittelbar gegenüber der ARAG-Nederland, Algemene Rechtsbijstand Verzekeringmaatschappij N.V. unter deren Geschäftsanschrift Kastanjelaan 2, NL-3833 AN Leusden, Niederlande, geltend zu machen. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.

2012-05-15:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Aktiengesellschaft (delniska druzba) nach slowenischem Recht unter Firma ARAG zavarovanje pravne zascite d.d. mit Sitz in Ljubljana, Slowenien (eingetragen beim Kreisgericht in Ljubljana, Slowenien, unter der Nummer 1926705000) mit der Societas Europaea (Europäische Aktiengesellschaft) nach deutschem Recht unter Firma ARAG SE mit Sitz in Düsseldorf (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf, Deutschland, unter HRB 66846) eingereicht worden. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen ARAG SE ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG in Verbindung mit § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten ARAG SE Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der ARAG SE nach § 122a Abs. 2 in Verbindung mit § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der ARAG SE gemäß § 122a Abs. 2 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der ARAG SE unter deren Geschäftsanschrift ARAG Platz 1, 40472 Düsseldorf, Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der ARAG SE gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden. Die Einreichung des Verschmelzungsplans muss im Amtsblatt der Republik Slowenien bekanntgemacht werden. Nach slowenischem Recht können Gläubiger der übertragenden Gesellschaft innerhalb eines Monats nach dem Tag der Bekanntmachung gemäß Artikel 622j des slowenischen Gesetzes über Kapitalgesellschaften (Zakon o gospodarskih druzbah) Sicherheitsleistung verlangen. Dies gilt nur, wenn die Gläubiger glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht solchen Gläubigern nicht zu, deren Forderungen im Falle der Insolvenz Vorrang genießen. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der ARAG zavarovanje pravne zascite d.d. unter deren Geschäftsanschrift, Zelezna cesta 14, SLO -1000 Ljubljana, Slowenien geltend zu machen. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden

2012-05-15:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Aktiengesellschaft (Sociedad Anónima ) nach spanischem Recht unter Firma ARAG Compañía Internacional de Seguros y Reaseguros, S.A. mit Sitz in Barcelona, Spanien (eingetragen bei dem Handelsregister (Registro Mercantil) in Barcelona, Spanien, unter den Nummern Hoja B-72115, Tomo 38456, Folio 216) mit der Societas Europaea (Europäische Aktiengesellschaft) nach deutschem Recht unter Firma ARAG SE mit Sitz in Düsseldorf (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf, Deutschland, unter HRB 66846) eingereicht worden. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen ARAG SE ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG in Verbindung mit § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten ARAG SE Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der ARAG SE nach § 122a Abs. 2 in Verbindung mit § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der ARAG SE gemäß § 122a Abs. 2 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der ARAG SE unter deren Geschäftsanschrift ARAG Platz 1, 40472 Düsseldorf, Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der ARAG SE gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.Die Zustimmung der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft muss in einer in Spanien landesweit vertriebenen Zeitung bekannt gemacht werden. Nach spanischem Recht und in Übereinstimmung mit Artikel 44 des Spanischen Gesetzes betreffend Strukturelle Änderungen von Handelsunternehmen (Ley 3/2009, de 3 de abril, de Modificaciones Estructurales de las Sociedades Mercantiles) kann ein Gläubig der übertragenden Gesellschaft nur dann innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung eine Sicherheit verlangen, wenn (i) sein Anspruch bereits vor der Bekanntmachung der beabsichtigten Verschmelzung bestand, (ii) er innerhalb der Monatsfrist der Übertragenden Gesellschaft seinen Widerspruch zu der Verschmelzung mitgeteilt hat und (iii) die übertragende Gesellschaft vor der Bekanntmachung der beabsichtigten Verschmelzung in Bezug auf den Anspruch keine Sicherheit gewährt hat.Der Anspruch auf Sicherheitsleistung ist unmittelbar gegenüber der ARAG Compañía Internacional de Seguros y Reaseguros, S.A. unter deren Geschäftsanschrift Roger de Flor, 16, E - 08018 Barcelona, Spanien, geltend zu machen. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.

2012-06-05:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2012-06-26:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Aktiengesellschaft (società per azioni) nach italienischem Recht unter Firma Assicurazioni Rischi Automobilistici e Generali S.p.A. mit Sitz in Verona, Italien (eingetragen im Handelsregister (registro delle imprese) von Verona, Italien, unter der Nummer 00243180239) mit der Societas Europaea (Europäische Aktiengesellschaft) nach deutschem Recht unter Firma ARAG SE mit Sitz in Düsseldorf, Deutschland (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf, Deutschland, unter HRB 66846) eingereicht worden.Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen ARAG SE ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG in Verbindung mit § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten ARAG SE Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der ARAG SE nach § 122a Abs. 2 in Verbindung mit § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der ARAG SE gemäß § 122a Abs. 2 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der ARAG SE unter deren Geschäftsanschrift ARAG Platz 1, 40472 Düsseldorf, Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der ARAG SE gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.Gemäß Artikel 2503 des italienischen Zivilgesetzbuches (Codice Civile Italiano) können Gläubiger der übertragenden Gesellschaft der Verschmelzung bei dem zuständigen Gericht in Verona innerhalb einer Frist von 60 Tagen nach der Einreichung des Gesellschafterbeschlusses der übertragenden Gesellschaft zum zuständigen Handelsregister in Verona, mit welchem dem gemeinsamen Verschmelzungsplan zugestimmt wird, widersprechen. Diese 60-Tages-Frist kann verkürzt werden, sofern (i) sämtliche Gläubiger (die vor dem Zeitpunkt der Einreichung des gemeinsamen Verschmelzungsplans zum Handelsregister schon Gläubiger waren) ausdrücklich der Verschmelzung zugestimmt haben, oder (ii) die Gläubiger, die nicht zugestimmt haben, befriedigt wurden, oder (iii) sofern Gläubiger der Verschmelzung widersprochen haben, Beträge, die ihren Ansprüchen entsprachen, bei einer Bank hinterlegt wurden. Darüber hinaus kann diese 60-Tages-Frist vermieden werden, sofern ein Bericht eines Prüfers einer insoweit haftenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für sämtliche an der Verschmelzung beteiligte Gesellschaften auf Zwischenberichten oder Jahresabschlüssen der Gesellschaften basierend bestätigt, dass zu Gunsten der Gläubiger kein Bedarf einer entsprechenden Absicherung besteht. Jeder Gläubiger kann Widerspruch gegen die Verschmelzung bei dem zuständigen Gericht in Verona einlegen. Wenn ein Gläubiger Widerspruch eingelegt hat, kann die Verschmelzung nicht durchgeführt werden, bevor der Gläubiger seinen Widerspruch zurückgenommen oder das Gericht rechtskräftig den Widerspruch verworfen hat.Der Anspruch auf Sicherheitsleistung ist unmittelbar gegenüber der ARAG Assicurazioni Rischi Automobilistici e Generali S.p.A. unter deren Geschäftsanschrift Viale delle Nazioni 9, I-37135 Verona, Italien, geltend zu machen. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.

2012-07-17:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Obarowski, Rüdiger, Mülheim an der Ruhr, *05.05.1955. Prokura erloschen: Richter, Bernd, Grefrath, *19.05.1947.

2012-07-24:
Die Hauptversammlung vom 27.06.2012 hat die Änderung der Satzung in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Der Betrieb der Rechtsschutzversicherung und der Rückversicherung sowie im Ausland darüber hinaus auch der Bereich der Versicherung gegen verschiedene finanzielle Verluste und der Versicherung von Beistandsleistungen zugunsten von Personen, die sich in Schwierigkeiten befinden.

2012-08-21:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 12.06.2012 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.06.2012 mit der ARAG Österreich Allgemeine Rechtsschutzversicherungs-Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien/Österreich (Handelsgericht Wien/Österreich, Firmenbuchnummer FN 111 820 t) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2012-08-21:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 12.06.2012 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.06.2012 mit der ARAG zavarovanje pravne zascite d.d. mit Sitz in Ljubljana/Sowenien (Kreisgericht in Ljubljana/Slowenien, Matr.Nummer 1926705000) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2012-09-04:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 12.06.2012 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.06.2012 mit der ARAG-Nederland, Algemene Rechtsbijstand Verzekeringmaatschapij N.V. mit Sitz in Leusden/Niederlande (Kamer van Koophandel für Gooi-, Eem- und Flevoland/Niederlande, Nummer 31028303) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2012-09-26:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 12.06.2012 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.06.2012 mit der ARAG SA mit Sitz in Brüssel/Belgien (Unternehmensdatenbank (Banque Carrefour des Entreprises) in Belgien, Nummer 0404.465.650) verschmolzen.

2012-12-18:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 25.07.2012 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.10.2012 mit der ARAG Assicurazioni Rischi Automobilistici e Generali S.p.A. mit Sitz in Verona/Italien (Registro delle Imprese presso la Camera di Commercio di Verona, Nummer 00243180239) verschmolzen.

2013-01-29:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Dirksen, Renko, Mettmann, *06.12.1976; Mathmann, Wolfgang, Hamburg, *21.11.1967; Vogée, Christian, Düsseldorf, *25.01.1966.

2013-02-05:
Prokura geändert, nunmehr Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Dr. Baumann, Ina, Düsseldorf, *21.09.1970.

2013-03-05:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 27.06.2012 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.07.2012 mit der ARAG Compañia International de Seguros y Reaseguros, S.A. mit Sitz in Barcelona/Spanien (Handelsregister Barcelona, Nummern Hoja B-72115, Tomo 38456, Folio 216) verschmolzen.

2013-04-23:
Prokura erloschen: Gradtke, Dieter, Neuss, *11.05.1958. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Kozik, Klaus, Duisburg, *10.04.1965. Änderung der Prokura durch Wohnortwechsel, nunmehr: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Dirksen, Renko, München, *06.12.1976.

2013-10-28:
Prokura erloschen: Liebler, Ottmar, Kaarst, *19.01.1950. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Aktan, Nejat, Kaarst, *24.08.1971; Dohms, Stefan, Düsseldorf, *31.10.1967.

2014-02-18:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Grünewald, Uwe, Düsseldorf, *20.09.1968.

2014-04-16:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Dr. Vormoor, Christoph, Düsseldorf, *26.01.1975.

2015-06-02:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma Cura Gesellschaft für Vermögensverwaltung und Vermittlung mbH mit Sitz in Düsseldorf mit der europäischen Aktiengesellschaft unter Firma ARAG SE mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 66846) eingereicht worden. Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter können kostenlos eingeholt werden bei ARAG SE, ARAG Platz 1, 40472 Düsseldorf.

2015-07-23:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 01.06.2015 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 01.06.2015 mit der Cura Gesellschaft für Vermögensverwaltung und Vermittlung mbH mit Sitz in Düsseldorf verschmolzen.

2015-07-28:
Bestellt als Vorstand: Dr. Dirksen, Renko Harm, München, *06.12.1976. Prokura erloschen: Dr. Dirksen, Renko, München, *06.12.1976.

2015-09-29:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Haddou-Temsamani, Zouhair, Düsseldorf, *28.03.1978; Nickel, Bettina, Neuss, *05.07.1973; Smeja, Kathrin, Düsseldorf, *12.11.1981.

2016-03-30:
Prokura erloschen: Dr. Vormoor, Christoph, Düsseldorf, *26.01.1975.

2016-07-08:
Nach Änderung des Wohnortes Vorstand: Dr. Dirksen, Renko Harm, Meerbusch, *06.12.1976.

2016-08-22:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2016-08-24:
Prokura erloschen: Weyer, Hans-Peter, Düsseldorf, *18.05.1953.

2016-10-27:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Henrichs, André, Maintal, *01.07.1975.

2016-11-03:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2017-05-05:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates vom 02.05.2017 eingereicht worden.

2017-05-16:
Nicht mehr Vorstand: Dr. Kathan, Johannes, Düsseldorf, *07.12.1955.

2017-12-08:
Die Hauptversammlung vom 06.11.2017 hat die Änderung der Satzung in Abschnitt IV § 9 (Einberufung, Beschlussfassung, Willenserklärungen) beschlossen.

2018-08-31:
Nach Änderung des Wohnsitzes nunmehr Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Mathmann, Wolfgang, Krefeld, *21.11.1967.

2019-04-23:
Nicht mehr Vorstand: Nicoll, Werner, Herzogenrath, *23.07.1954. Bestellt als Vorstand: Mathmann, Wolfgang, Krefeld, *21.11.1967. Prokura erloschen: Mathmann, Wolfgang, Krefeld, *21.11.1967.

2019-07-09:
Prokura erloschen: Peters, Kornelia, Düsseldorf, *11.11.1953.

2019-09-30:
Nach Wohnortwechsel, nunmehr: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Henrichs, André, Korschenbroich, *01.07.1975.

2019-11-22:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Fühles, Olaf, Düsseldorf, *06.11.1965.

2020-03-10:
Nach Namensänderung Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Khelaifia, Kathrin, Düsseldorf, *12.11.1981.

2020-04-17:
Bestellt als: Vorstand: Dr. Wendler, Werenfried, Neustadt/W., *25.10.1958. Prokura erloschen: Fußy, Hans-Jürgen, Dortmund, *24.07.1954; Dr. Wendler, Werenfried, Neustadt, *25.10.1958.

2020-07-07:
Die Hauptversammlung vom 02.04.2020 hat die Änderung der Satzung in Abschnitt III § 5 (Zusammensetzung, Vertretung) Abs. 2 und § 6 (Beschlüsse, Geschäftsordnung) Abs. 1, in Abschnitt IV (Aufsichtsrat) § 7 (Zusammensetzung und Amtsdauer) Abs. 2 und § 8 (Vorsitzender, Stellvertreter) Abs. 1, 2 beschlossen; ferner wurde Abschnitt VIII (Schlussbestimmungen) § 19 (Gründungsaufwand) ersatzlos gestrichen.

2020-07-13:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

2020-07-15:
Nicht mehr Vorstand: Dr. Faßbender, Paul-Otto, Düsseldorf, *26.05.1946. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Dr. Meyer, Shiva, Düsseldorf, *18.01.1983.

2020-10-12:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Grobe, Ulrike, Düsseldorf, *25.09.1981; Schöne, Dirk, Meerbusch, *02.03.1973.

2020-12-07:
Prokura erloschen: Ruzas, Herbert, Düsseldorf, *07.10.1960.

2021-03-19:
Prokura erloschen: Obarowski, Rüdiger, Mülheim an der Ruhr, *05.05.1955. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Humpe, Till, Düsseldorf, *04.06.1972.

2021-04-22:
Nach Änderung des Wohnortes Vorstand: Mathmann, Wolfgang, Düsseldorf, *21.11.1967. Nach Änderung des Wohnortes, nunmehr: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Khelaifia, Kathrin, Rösrath, *12.11.1981.

2021-10-18:
Prokura erloschen: Nickel, Bettina, Neuss, *05.07.1973.

2022-01-03:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Gondert, Niklas, Krefeld, *12.01.1976.

2022-05-10:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.

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