Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Nolte-Möbel GmbH & Co.KG

Marke, Möbel und Holzwaren, Decor/Mirror..., Sonoma-Eiche, Polarweiss, NB, Platin-Eiche, Riviera-Eiche, Lacquer/Mirror, CHESTS, Geschäftsführungsgesellschaft
Adresse / Anfahrt
Konrad-Nolte-Straße 20
76726 Germersheim
Kontakt
43 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 43 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2007-11-02:
Prokura erloschen: Blank, Volker, Offenbach:, *11.11.1960; Heidenreich, Wolfgang, Frankenstein, *19.01.1957; Mohr, Gerhard, Industriekaufmann, Hördt; Neumann, Christian, Maxdorf.

2020-08-31:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.02.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.02.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.02.2020 mit der Nolte Service GmbH mit Sitz in Germersheim (Amtsgericht Landau in der Pfalz, HRB 32199) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-05-12:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.04.2021 mit Nachtrag vom 10.05.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.04.2021 mit Nachtrag vom 10.05.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.04.2021 mit Nachtrag vom 10.05.2021 mit der Express Möbel GmbH & Co. KG mit Sitz in Germersheim verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing