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ASF Airport Shuttle Frankfurt UG (haftungsbeschränkt)

Taxi, Transportservice, Airportshuttle..., Großraumtaxi, Personenbeförderung, Anzahl Gepäckstücke, Anzahl Kindersitze, Anzahl Zwischenstopps, Flughafen Fluginformationen, Fluginformationen Vorname
Adresse / Anfahrt
Hessenring 12b
64572 Büttelborn
1x Adresse:

Hessenring 24
64572 Büttelborn


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2015-03-06:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag (Musterprotokoll) vom 20.02.2015. Geschäftsanschrift: Hessenring 12 B, 64572 Büttelborn. Gegenstand: der Betrieb von Mietwagen zur Personenbeförderung, Flughafentransfer und andere Fahraufträge. Stammkapital: 100,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Bestellt als Geschäftsführerin: Peisker, Birgit, Büttelborn, *14.05.1960, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-04-15:
Bestellt als Geschäftsführer: Peisker, Sven, Büttelborn, *13.12.1993.

2015-06-24:
Nicht mehr Geschäftsführerin: Peisker, Birgit, Büttelborn, *14.05.1960.

2021-01-05:
Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.12.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.12.2020 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Firma ASF Airport Shuttle Frankfurt, Sven Peisker e. K. (Amtsgericht Darmstadt, HRA 86788) auftretenden Kaufmann Peisker, Sven, Büttelborn, *13.12.1993 übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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