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ASG Architekten GmbH

Architektur, SPRACHWAHL, DROPDOWN...
Adresse / Anfahrt
Stuttgarter Straße 10
73614 Schorndorf
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Gründung 2005
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2016-04-14:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.04.2016. Geschäftsanschrift: Stuttgarter Straße 10, 73614 Schorndorf. Gegenstand: Die Erbringung von Architektenleistungen, Generalplanungsleistungen, Tätigkeit als Generalunternehmer und Generalübernehmer und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, ausgenommen genehmigungsbedürftige Baubetreuung und Bauträgerschaft nach § 34c Abs. 1 Nr. 3 GewO. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Geiß, Jochen, Schorndorf, *22.12.1969, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Geiß, Jochen, Schorndorf, *22.12.1969 als Inhaber der Firma "ASG e.K., Inh. Jochen Geiss", Schorndorf (Amtsgericht Stuttgart HRA 731694) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 05.04.2016. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers "ASG e.K., Inh. Jochen Geiss", Schorndorf (Amtsgericht Stuttgart HRA 731694) am 12.04.2016 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-08-08:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.07.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen.

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