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AST Alarm- und Sicherungstechnik GmbH

Sicherheit und Ermittlungen, Einbruchmeldeanlagen, Brandmeldeanlagen..., Videoüberwachung, Privatbereich, Innenraumüberwachung, Einbruchmelde
Adresse / Anfahrt
Papenstraße 27a
22089 Hamburg
1x Adresse:

Papenstraße 23
22089 Hamburg


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2014-06-20:
Bestellt Geschäftsführer: Cillwik, Jens-Patrick, Lüttow-Valluhn, *24.09.1986, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-12-16:
Verlegung der Zweigniederlassung Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma: 15566 Schöneiche, Geschäftsanschrift: Berliner Straße 2, 15566 Schöneiche. Ausgeschieden Geschäftsführer: Jacke, Manfred, Elektromeister, Grande. Bestellt Geschäftsführer: Rechter, Thomas, Großensee, *07.05.1963, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-05-25:
Prokura erloschen Kretschmann, Karin, Lichtenow, *23.10.1954.

2020-08-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: AST Alarm- und Sicherungstechnik GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Frank Sicherheitssysteme Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel, HRB 5636 KI) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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