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ASYS Automatisierungssysteme GmbH

Maschinenbau & Betriebstechnik, Zurück, Nutzentrennen..., Finder, Factory, Schulungsfragen, Wartungsfall, Fertigungsanlagen der EKRA, Onlineshop bietet Consumables, Fertigungsanlagen
Adresse / Anfahrt
Benzstraße 10
89160 Dornstadt
Kontakt
26 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 72 Mitarbeiter
Gründung 1992
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2007-06-05:
Prokura geändert; nun: Einzelprokura: Breitinger, Hans, Dornstadt, *18.07.1947.

2007-06-05:
Prokura geändert; nun: Einzelprokura: Breitinger, Hans, Dornstadt, *18.07.1947.

2007-06-05:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.12.2006 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 05.12.2006 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "EKRA Beteiligungsgesellschaft mbH", Dornstadt (Amtsgericht Ulm HRB 720012) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2007-06-05:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.12.2006 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 05.12.2006 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "EKRA Beteiligungsgesellschaft mbH", Dornstadt (Amtsgericht Ulm HRB 720012) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2013-05-08:
Einzelprokura: Sedlacek, Michael, Ulm, *31.01.1969. Prokura erloschen: Breitinger, Hans, Dornstadt, *18.07.1947.

2020-01-31:
Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Benzstraße 10, 89160 Dornstadt. Bestellt als Geschäftsführer: Ries, Jürgen, Neu-Ulm, *05.01.1978, einzelvertretungsberechtigt.

2021-03-30:
Einzelprokura: Dr. Schneider, Felix Ernst, München, *08.02.1989.

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