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rising systems networks GmbH

Veranstaltungen, WUD, Day?​..., Forschungszweige, Usability-Themen, Fachwelt, Leistungssport, Sportlerinnen und Sportler, Sportstadt, Spiele/Spielzeuge
Adresse / Anfahrt
Benrather Schloßallee 99
40597 Düsseldorf
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2010-02-02:
Geschäftsanschrift: Rathausufer 23, 40237 Düsseldorf.

2014-09-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und damit des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Geschäftsanschrift: Rathausufer 23, 40213 Düsseldorf. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Planung und Konfiguration von Netzwerken, die Einrichtung von Servern und Workstations, die Administration von Netzwerken, Internetproviding, Webdesign, Programmierung von anwenderspezifischer Software, die Erstellung von Netzwerk-Topologien (Intranet), die Backup-Konzeptionierung sowie die Vornahme aller Rechtsgeschäfte, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Weiterhin ist Gegenstand des Unternehmens die Arbeitnehmerüberlassung.

2016-03-31:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Benrather Schloßallee 99, 40597 Düsseldorf.

2017-01-30:
Nicht mehr Geschäftsführer: Weber, Michael, Leichlingen, *22.09.1969. Bestellt als Geschäftsführer: Witzmann, Sebastian, Düsseldorf, *28.05.1976, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-08-14:
Bestellt als Geschäftsführer: Seifarth, Jochen, Köln, *20.06.1969, einzelvertretungsberechtigt.

2017-10-04:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2017 hat die formwechselnde Umwandlung in die gleichzeitig errichtete rising systems AG mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 81676) beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.