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Acrontum GmbH

Dienstleistungen, Kundenbedürfnisse, Ausprobierens..., Herumspielens, Agile, Testing, Ansatzpunkte, Wertschöpfung, Problem-Solution, Gegebenheiten, IT-Infrastruktur
Adresse / Anfahrt
Barthstraße 4
80339 München
1x Adresse:

Kempener Allee 7a
47803 Krefeld


Kontakt
19 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 19 Mitarbeiter
Gründung 2013
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2018-11-29:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.11.2018. Geschäftsanschrift: Barthstraße 4, 80339 München. Gegenstand des Unternehmens: Beratung für den bedarfsgerechten, wirtschaftlichen und lizenzkonformen Einsatz von Software sowie alle damit zusammenhängenden, den Zweck des Unternehmens fördernden Rechtsgeschäfte und Unternehmungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Brode, Michael, München, *17.11.1985, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-01-09:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.10.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,- EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Acrontum GmbH mit dem Sitz in München und die Änderung des § 4 der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR.

2021-01-20:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.10.2020 hat die Änderung des § 1 der Satzung beschlossen. Neue Firma: Acrontum GmbH. Die Acrontum GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 202809) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.10.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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