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AdMinh GmbH

MMM, Logged
Adresse / Anfahrt
Von-Hofmann-Straße 2
44579 Castrop-Rauxel
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2008-08-22:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.08.2008. Gegenstand: Internetmarketing, Verkauf von Produkten für andere Firmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Geschäftsführer: Nguyen, Minh Vu, Hagen, *12.12.1976, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2009-06-26:
Geschäftsanschrift: Rheinlanddamm 201, 44139 Dortmund.

2010-05-21:
Geschäftsanschrift: Von Hofmannstr. 2, 44579 Castrop-Rauxel.

2012-10-31:
Bestellt als Geschäftsführer: Laser-Nguyen, Dai Hai, Schwerte, *20.09.1980, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Nguyen, Minh Vu, Hagen, *12.12.1976.

2014-10-22:
Bestellt als Geschäftsführer: Kunstmann, Nils, Hagen, *25.04.1979, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Laser-Nguyen, DaiHai.

2015-07-02:
Nicht mehr Geschäftsführer: Laser-Nguyen, Dai Hai, Schwerte, *20.09.1980.

2016-07-06:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.06.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 06.06.2016 mit der DMWD GmbH mit Sitz in Castrop-Rauxel (Amtsgericht Dortmund, HRB 23192) durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.