2013-05-23: Infolge Änderung der allgemeinen Vertretungsbefugnis: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jede persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Nach Ergänzung der besonderen Vertretungsbefugnis Persönlich haftender Gesellschafter: Hopf Beteiligungs GmbH, Neuss (Amtsgericht Neuss HRB 8389), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.