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Adolf Schwehn GmbH & Co. KG

Partyservice, Regio-Box, Präsentkörbe..., Wochenangebote, Metzgerei, Fleisch
Adresse / Anfahrt
Dillenburger Straße 22
35685 Dillenburg
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-05-26:
(Produktion und Handel mit Fleisch- und Wurstwaren sowie Lebensmitteln aller Art und Vermietung, Verpachtung und Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere des eigenen Grundbesitzes). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Dillenburger Straße 22, 35685 Dillenburg. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Schwehn Verwaltungs GmbH, Dillenburg (Amtsgericht Wetzlar HRB 8329), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-07-26:
Firma geändert, nun: Neue Firma: Adolf Schwehn GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 13.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Unternehmen als Ganzes des von der Einzelkauffrau Betz, Gabriele, Dillenburg, *13.02.1965 unter der Firma Adolf Schwehn, Inhaberin Gabriele Betz e.K. in Dillenburg (Amtsgericht Wetzlar, HRA 6441) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 26.07.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.