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Agas Immobilien GmbH

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Adresse / Anfahrt
Ackerstraße 9
10115 Berlin
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2017-06-13:
Firma: Agas Immobilien GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Ackerstraße 9, 10115 Berlin; Gegenstand: Die Vermittlung von Immobilien gemäß § 34 c GewO, der Erwerb, die Verwaltung, Nutzung und Verwertung von Immobilien, Grundstücken, Bauten und Beteiligungen aller Art, insbesondere die Beteiligung an Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, die sich auf dem Gebiet der Betreuung, Bewirtschaftung und Verwaltung von Immobilien in allen Rechts- und Nutzungsformen betätigen, die Vermittlung von Hausbooten, die Vermittlung von Darlehen gem. § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a GewO sowie die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehender Geschäfte bzw. die Vergabe diesbezüglicher Vertragsrechte an Dritte zur Vornahme solcher Tätigkeiten. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Wedel, Matthias, *26.07.1969, Mühlenbeck; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 26.04.2017; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma Matthias Wedel e. K. vom Inhaber Matthias Wedel geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin aus seinem Vermögen gemäß dem Ausgliederungsplan vom 26.04.2017. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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