2010-01-12: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.12.2009. Geschäftsanschrift: Poststraße 1 A, 29699 Bomlitz. Gegenstand: Entwicklung und Produktion von Biostimulanten, Biopestiziden, Düngemittel und verwandter Produkte für die Land- und Forstwirtschaft sowie Mischen und Abfüllen sonstiger Produkte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hüster, Thomas, Bomlitz, *03.09.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-06-16: Die Gesellschafterversammlung vom 24.03.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Daneben hat die Gesellschafterversammlung vom 24.03.2022 und ergänzend vom 24.05.2022 die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der AgraForUm Vertriebs GmbH, Zossen (Amtsgericht Potsdam HRB 33500 P) beschlossen. Geändert, nun: Neue Firma: Agraforum GmbH. 50.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Weiß, Christian Artur Fritz, Tostedt, *14.11.1955, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.03.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.03.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.03.2022 mit der AgraForUm Vertriebs GmbH mit Sitz in Zossen (Amtsgericht Potsdam HRB 33500 P) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.