Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Akademie KoBiCo® UG (haftungsbeschränkt)

Erziehung, Bildung und Wissenschaft, Ausbilderschein nach AEVO, Ausbildereignung..., Seminarkatalog, IHK-Prüfungen, Bredeneyer
Adresse / Anfahrt
Perkerhof 49
40885 Ratingen
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Gründung 2016
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2016-12-05:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.11.2016. Geschäftsanschrift: Perkerhof 49, 40885 Ratingen. Gegenstand: Die Fort- und Weiterbildung in der Erwachsenenbildung. Stammkapital: 1.002,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Geldmacher, Ewald Rochus Andreas, Ratingen, *15.11.1975; Geldmacher-Tahery, Nicole Marie-Luise, Ratingen, *06.11.1978; Leisgen, Falk, Wuppertal, *15.07.1981, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-10-13:
Nach Änderung des Wohnorts Geschäftsführer: Leisgen, Falk, Ratingen, *15.07.1981, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-01-17:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.12.2021 mit der IFW Systems UG mit Sitz in Ratingen (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 84671) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing