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Aktion Sonnenschein Berlin gGmbH

Aktivschule, LRS und/oder Dyskalkulie, Arbeitsfeld...
Adresse / Anfahrt
Alt-Lietzow 31
10587 Berlin
1x Adresse:

Galvanistraße 14
10587 Berlin


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HR-Bekanntmachungen:

2017-02-08:
Firma: Aktion Sonnenschein Berlin gGmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Alt-Lietzow 31, 10587 Berlin; Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung sowie der Jugendhilfe. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) den Betrieb von Kindertageseinrichtungen, insbesondere von Grundschulen mit angeschlossenem Hort; b) den Betrieb einer integrativen Lerntherapie auch für Kinder anderer Schulen; c) den Betrieb einer psychotherapeutischen Praxis für Kinder und Jugendliche; d) Aus- und Weiterbildungen von Eltern und pädagogischen Fachkräften durch Vorträge und Fortbildungsmaßnahmen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat bis zu drei Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Guderian, Matthias, *14.06.1969, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Geschäftsführer: 2. Rücker, Bettina, *22.10.1960, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 11.07.2016; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktion Sonnenschein Berlin - Hilfe für Kinder mit besonderen Bedürfnissen e.V. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, VR 15691 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 11.07.2016, 09.01.2017. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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