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Albert Holzner GmbH

Holznerhaus, Qualitätsmaßstäben, Zimmerer-Handwerks..., Werkstoff, Innungs-Zimmerei
Adresse / Anfahrt
Austraße 2
92224 Amberg
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2009-11-12:
Geschäftsanschrift: Austraße 2, 92224 Amberg.

2017-12-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2017 hat die Änderung der §§ 2 , 3 (Stammkapital) und 5 (Geschäftsjahr und Dauer) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Holzhausbau in Serie und alle damit zusammenhängenden Zusatzarbeiten; weiterhin die Durchführung von Holzbauarbeiten, Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten, der Treppenbau und Parkettlegerei, Bodenlegertätigkeiten, insbesondere das Verlegen von Kunststoff-, Teppich-, Linoleum- und Gummiböden, der Betrieb einer Schreinerei, der Trockenbau und Holzhandel sowie die Planung und Beratung in diesen Bereichen. Unternehmensgegenstand ist ferner die Vermietung und Verpachtung von Gegenständen aller Art.

2018-05-12:
Bestellt: Geschäftsführer: Holzner, Michaela, Amberg, *22.10.1973, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Holzner, Albert, Zimmermeister, Amberg; Holzner, Gertraud, geb. Bauer, Bürokauffrau, Amberg.

2019-08-20:
Die HolznerHaus GmbH mit dem Sitz in Amberg ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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