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Albert Killing Naturstein Import GmbH

Kranentladung, Oberflächenänderungen, Oberflächenbearbeitung..., Transportkosten, Langfristige, Kurzfristige, Kundenbeziehungen, Natursteinwerk
Adresse / Anfahrt
Lippstädter Straße 25
59609 Anröchte
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2010-01-12:
Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 22.12.2009 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2010-03-01:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.08.2009 mit Ändeurng vom 10.09.2009, 26.11.2009 und 04.12.2009. Geschäftsanschrift: Lippstädter Straße 25, 59609 Anröchte. Gegenstand: Der Handel mit Natursteinen und sonstigen Steinprodukten. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Killing, Albert, Anröchte, *23.10.1944; Killing, Franz-Josef, Anröchte, *26.06.1948, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der Albert Killing Natursteinbetrieb GmbH mit Sitz in Anröchte (Amtsgericht Paderborn HRB 5366) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 10.08.2009/10.09.2009/26.11.2009/04.12.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 10.08.2009/10.09.2009/26.11.2009/04.12.2009. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 22.12.2009 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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