2005-07-15: Schwab GmbH & Co.KG, Ingolstadt (Peisserstr. 1, 85053 Ingolstadt, Herstellung und Vertrieb von KFZ-Schildern). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Schwab Verwaltung GmbH, Ingolstadt (AG Ingolstadt HRB 3056), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2005-09-23: Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 21.07.2005 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.07.2005 und der Ausgliederungserklärung vom 21.07.2005 das von dem Einzelkaufmann Schwab, Alfred, , Ingolstadt, *21.01.1964 unter der Firma Schilder Schwab e.K. mit dem Sitz in Ingolstadt (Amtsgericht Ingolstadt HRA 1562) betriebene Unternehmen als Gesamtheit mit allen Aktiva und Passiva übernommen. Die Ausgliederung ist wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 05.09.2005. Die Firma ist geändert. Neue Firma: Schilder Schwab GmbH & Co.KG. Einzelprokura: Lustig, Eva, Ingolstadt, *20.04.1962. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-10-21: Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Stellrecht Verwaltungs GmbH, Heilbronn . Die Autoschilder Stellrecht GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRA 723028) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2019 mit Nachtrag vom 09.10.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 20.12.2019 mit Nachtrag vom 09.10.2020 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.