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All Star Invest GmbH

EnviTech, Verwaltungsgesellschaft
Adresse / Anfahrt
Ramsberg
73072 Donzdorf
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Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2012-11-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 08.10.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma und Sitz) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Firma geändert; nun: All Star Invest GmbH. Sitz verlegt; nun: Donzdorf. Änderung der Geschäftsanschrift: Schloss Ramsberg, 73072 Donzdorf. Gegenstand geändert; nun: Verwaltung des eigenen und fremden Vermögens.

2013-09-03:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "STUTTGART Models casting & booking GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 21007) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-07-30:
Änderung der Geschäftsanschrift: Ramsberg 1, 73072 Donzdorf. Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.07.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Dr. Wißmach GmbH", Göppingen (Amtsgericht Ulm HRB 531935) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.