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Aluxo GmbH

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Adresse / Anfahrt
Bergheimer Straße 126
69115 Heidelberg
1x Adresse:

Eichenweg 3
69207 Sandhausen


Kontakt
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2015-10-06:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.09.2015. Geschäftsanschrift: Eichenweg 3, 69207 Sandhausen. Gegenstand: Das Anbieten von Internetdienstleistungen, insbesondere im Bereich der Webentwicklung, der Konzeptionierung und der Umsetzung von Webseiten und Online-Shops; das Anbieten von Beratungsleistungen im Bereich IT sowie der Vertrieb von Cloud-Lösungen, IT-Hardware, Software und ähnlichen Produkten aus dem IT-Bereich; das Anbieten von SAP-Beratungsleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Rieck, Marcus, Sandhausen, *16.07.1989, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-11-15:
Änderung der Geschäftsanschrift: Bergheimer Straße 126, 69115 Heidelberg.

2019-05-02:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.04.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.04.2019 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Aluxo IT GmbH", Sandhausen (Amtsgericht Mannheim HRB 724273) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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