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Ambulantes Rehabilitationszentrum Weißenfels GmbH

Physiotherapie, Rehazentrum, BEHANDLUNGSFORMEN..., ANGEWANDT, Behandlungsnachweis, Ihrer Rehabilitationsklinik, Kostenübernahmeerklärung, Privatzahlerbasis, Sozialgesetzbuchs IX, Therapietag, VERORDNET
Adresse / Anfahrt
Beuditzstraße 4-10
06667 Weißenfels
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-07-17:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.06.2017. Geschäftsanschrift: Beuditzstraße 4-10, 06667 Weißenfels. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb einer Einrichtung für ambulante Rehabilitation, Physiotherapie, Ergotherapie und Prävention. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Müller, Andreas, Schönburg, *16.10.1956; Pachmann, Kathrin, Weißenfels, *21.11.1976, jeweils einzelvertretungsberechtigt.

2018-01-25:
Die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Dr. F. Rudolph, FA für Orthopädie, Dr. I. Müller, FÄ für Orthopädie, Kathrin Pachmann, Krankengymnastin, Partnerschaftsgesellschaft mit dem Sitz in Weißenfels und die Änderung des § 4 der Satzung beschlossen. 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der Dr. F. Rudolph, FA für Orthopädie, Dr. I. Müller, FÄ für Orthopädie, Kathrin Pachmann, Krankengymnastin, Partnerschaftsgesellschaft mit Sitz in Weißenfels (Amtsgericht Stendal PR 301) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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