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Andreas Sauer Brauerei Verwaltungs GmbH

Veranstaltungsort für Live-Musik
Adresse / Anfahrt
Jurastraße 30
96155 Buttenheim
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2008-12-30:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.12.2008. Geschäftsanschrift: Jurastraße 30, 96152 Buttenheim-Gunzendorf. Gegenstand des Unternehmens: Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Andreas Sauer GmbH & Co. Brauerei, Gasthof und Erlebnisgastronomie KG mit dem Sitz in Buttenheim OT Gunzendorf sowie die Geschäftsführung für diese Gesellschaft. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Knaus, Irmgard, Eggolsheim, *09.03.1951, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-01-25:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Knaus, Irmgard, geb. Rothlauf, Eggolsheim, *09.03.1951. Bestellt: Geschäftsführer: Kronas, Manfred, Ebermannstadt, *18.09.1979, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-01-26:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kronas, Manfred, Ebermannstadt, *18.09.1979. Bestellt: Geschäftsführer: Dorsch, Mario, Forchheim, *07.09.1990; Uthmann, Tim, Eggolsheim, *09.07.1990, jeweils einzelvertretungsberechtigt.

2021-07-08:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.02.2021 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der KKMI Management GmbH mit dem Sitz in Forchheim verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.