2020-03-20: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.01.2020. Geschäftsanschrift: Am Hetgesborn 10b, 35510 Butzbach. Gegenstand: Durchführung von Maler- und Lackierarbeiten, insbesondere die Beseitigung von Schimmel und Grafitti und Erstellung von Trockenbau und Brandschutz. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Kirchhübel, Rolf, Butzbach, *02.09.1958, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-08-11: Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Häuser, Nina Joline, Heuchelheim, *07.06.1994.
2022-05-23: Die Gesellschafterversammlung vom 10.05.2022 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma, Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie 5 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen. Neue Firma: Andymen Baugesellschaft GmbH. Neuer Gegenstand: Ausführung von Bauarbeiten jeglicher Art für eigene und fremde Rechnung. Tief- und Hochbauarbeiten, insbesondere Maurer-, Putz- und Trockenbauarbeiten sowie Belagsarbeiten im Neubau und bei der Sanierung vorhandener Bausubstanz und Umbaumaßnahmen im Wohnungs- und Gewerbebau. Die Projektentwicklung von Gebäuden und erworbenen Immobilien einschließlich der Planung, Bauüberwachung und Firmenkoordination. Insbesondere der Einkauf, die Herstellung und die Verwertung von Baustoffen, Baumaterialien und Baugeräten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.