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Anhänger Frank GmbH

Sonstige Branchen
Adresse / Anfahrt
Rudolf-Diesel-Straße 14
97440 Werneck
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Statistik
mind. 2 Mitarbeiter
Gründung 2012
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2012-02-20:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.01.2012. Geschäftsanschrift: Heimstättenstraße 44, 97422 Schweinfurt. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel, die Produktion und der Vertrieb von Fahrzeugen und LKW-Aufbauten, Bauteilen und Zubehör und Karosserieaufbauten sowie Dienstleistungen, Marketing und Werbung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Landeck, René, Schweinfurt, *26.09.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-03-09:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.2.2016 hat die Änderung des § 1 II des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Werneck. Geschäftsanschrift: Rudolf-Diesel-Straße 14, 97440 Werneck. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Landeck, René, Schweinfurt, *26.09.1964. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Meyer, Uwe, Werneck, *28.06.1972, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-08-24:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.04.2019 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der wm meyer Anhänger GmbH mit dem Sitz in Werneck verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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