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Anime2You GmbH

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Vogelsbergstraße 97
50765 Köln
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Grafenberger Allee 277-287
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2020-07-30:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.07.2020. Geschäftsanschrift: Vogelsbergstraße 97, 50765 Köln. Gegenstand: der Betrieb einer Website zum Thema Anime , insbesondere die Erstellung von Inhalten sowie der Verkauf von Werbeplätzen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hirsch, Robin, Köln, *16.04.1995, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-03-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung mit der Robin Hirsch e.K. mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 35213) beschlossen. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 22.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.12.2020 das Vermögen des von Herrn Robin Hirsch, *16.04.1995, Köln unter der Firma Robin Hirsch e.K. mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 35213) betriebene Einzelunternehmen als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-03-02:
Nach Sitzverlegung (jetzt AG Düsseldorf, HRB 96606) nunmehr: Düsseldorf.

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