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Anlagen- und Apparatebau Langengrassau GmbH

Technische Prüforganisation, Unternehmensdienste
Adresse / Anfahrt
Luckauer Straße 61a
15926 Heideblick
Kontakt
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2007-09-04:
Gegenstand: Fertigung, Vertrieb und Service von anlagentechnischen Erzeugnissen und Apparaten. Stammkapital: 50.000,00 EUR . Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:; 1. Kühne, Roberto, *12.12.1977, Heideblick; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließenProkura: 1. Große, Torsten, *03.11.1964, Heideblick; Einzelprokura Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 29.03.2007.

2014-03-05:
Geschäftsanschrift: Luckauer Straße 61 a, 15926 Heideblick OT Langengrassau

2016-06-16:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.05.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Technische Werkstätten Langengrassau GmbH mit Sitz in Heideblick (Amtsgericht Cottbus, HRB 677 CB). verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.