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AnthroMed Berlin - Brandenburg gGmbH

Berufsausübungsgemeinschaft, Versorgungszentren, Fortbildungsvereinbarung..., Großstadthektik, MVZ Havelhöhe, Pluxee Benefits, Probezeit Fort
Adresse / Anfahrt
Kladower Damm 221
14089 Berlin
2x Adresse:

Am Waldfriedhof 23
14169 Berlin


Obstallee 22a
13593 Berlin


Kontakt
44 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 44 Mitarbeiter
Formell
12x HR-Bekanntmachungen:

2007-07-25:
Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Matthes, Burkhard.

2008-02-11:
Firma: AnthroMed Berlin - Brandenburg GmbH Geschäftsführer:; 3. Matthes, Burkhard, *05.06.1968, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.01.2008 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma).

2012-09-12:
Stamm- bzw. Grundkapital: 250.000,00 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.03.2012 ist das Stammkapital um 225.000,00 EUR auf 250.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital)..

2012-12-12:
; AnthroMed Berlin - Brandenburg gGmbH; (1) Die Förderung der freien Wohlfahrtspflege. Zu diesem Zweck wird die Gesellschaft ihre Leistungen zu mehr als 2/3 hilfsbedürftigen Personen i. S. d. § 53 AO zugutekommen lassen. (2) Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Errichtung und den Betrieb Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) i.S.d. § 95 Absatz 1 SBG V. (3) Die Gesellschaft ist berechtigt, MVZs an unterschiedlichen Standorten als (medizinisch) eigenständige Betriebsstätten zu betreiben, sonstige Zweigniederlassungen zu errichten, sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen und sonstige medizinische Leistungen zu erbringen. (4) Die Gesellschaft nimmt im Rahmen des SGB V an der vertragsärztlichen Versorgung teil und erbringt in diesem Zusammenhang eine medizinische wie auch psychosoziale Begleitung für kranke Menschen. Hierbei erlangt die Individualität, die freie sich selbst bestimmende Persönlichkeit des erkrankten Menschen besondere Bedeutung. (5) Zur Erfüllung der Gesellschaftsaufgaben wird die Gesellschaft geeignete Maßnahmen ergreifen und für die hilfsbedürftigen Menschen entsprechende Angebote entwickeln, fördern und bereitstellen. Hierzu zählen u. a. neben der medizinischen Versorgung: psychologische Begleitung und Betreuung; musiktherapeutische Angebote; kunsttherapeutische Angebote; intersektorale Vernetzung im Gesundheitswesen.; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.11.2012 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma), § 2 (Gegenstand), § 5 (Errichtung und Betrieb medizinischer Versorgungszentren) und § 21 (Auflösung der Gesellschaft)..

2013-06-21:
; Geschäftsführer:; 4. Dr. Dreykluft, Rüdiger, *05.07.1941, Berlin; Änderung zu Nr. 2:; Geschäftsführer:; Schily, Julian; Änderung zu Nr. 3:; Geschäftsführer:; Matthes, Burkhard.

2015-10-30:
Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Matthes, Burkhard

2016-04-08:
Geschäftsführer: 5. Schenk, Ralf, *11.07.1962, Berlin

2016-08-18:
Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Schily, Julian

2018-01-18:
Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Dr. Dreykluft, Rüdiger; Geschäftsführer: 6. Böttcher, Malik, *07.03.1975, Berlin

2018-05-23:
Nicht mehr Geschäftsführer: 5. Schenk, Ralf; Prokura: 1. Rettke, Simone, *27.06.1977, Berlin; Einzelprokura

2019-04-30:
Prokura: 2. Giese, Judith, *17.06.1980, Berlin; Einzelprokura

2022-07-22:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2022 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die MVZ Wilmersdorf gGmbH mit Sitz in Berlin durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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