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Aperto AG

Pflanzen, Gartenbauprojekt, Pianofabrik..., Digitalagentur, Gardening, Wohnungsbewerbung, Medieninformatik, Medieninformatikstudent, Mietschuldenfreiheit, WG-Besichtigungen, Projektauswahl
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Chausseestraße 5
10115 Berlin
1x Adresse:

Köpenicker Straße 99
10179 Berlin


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24 Ansprechpartner/Personen
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mind. 24 Mitarbeiter
Formell
14x HR-Bekanntmachungen:

2011-01-17:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Chausseestraße 5, 10115 Berlin Vorstand:; 2. Großmann, Kai, *12.05.1971, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten.

2011-01-28:
Vorstand:; 3. Haagen, Stephan, *14.12.1973, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten.

2011-10-13:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§ 106 AktG)..

2012-03-22:
Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 01.03.2012 ist die Satzung geändert in § 5 Ziff. 4 (Übertragung von Aktien - Einziehung)..

2012-08-30:
Stamm- bzw. Grundkapital: 581.394 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.06.2012 ist das Grundkapital um 81.394 EUR auf 581.394 EUR erhöht und die Satzung geändert in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Art der Aktien). Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt..

2014-04-08:
Vorstand: 4. Simon, Daniel, *22.12.1971, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten

2014-04-08:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§ 106 AktG).

2014-04-29:
Stamm- bzw. Grundkapital: 622.091,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.12.2013 ist das Grundkapital um 40.697 EUR auf 622.091 EUR erhöht und die Satzung geändert in §§ 4 (Grundkapital und Aktien) und 24 (Gewinnverwendung). Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.

2014-08-27:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Aperto Online Marketing GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 121812 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2014-12-23:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die aperto plenum GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 132279 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2014-12-23:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2014 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die GREENKERN International GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 111811 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2016-03-29:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht .

2016-05-13:
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht .

2016-11-28:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschafterversammlung vom 02.11.2016 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die Aperto GmbH mit Sitz in Berlin beschlossen. Die Firma ist hier gelöscht. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.