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Michael C. Reiserer Beratungsgesellschaft mbH

Beteiligungsgesellschaft, Beratungsagentur, Immobilienvermarktung..., NDI Immobilienverwaltung, Unternehmensbereich, Wohnräumen, Bädern, Lederzeile, Neubauwohnungen Wasserburg, Apartement, Energieeinsparverordnung, Wohnen mit Bergblick
Adresse / Anfahrt
Karl-Huber-Weg 20
84405 Dorfen
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2011-02-16:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.02.2011. Geschäftsanschrift: Altlaufstraße 40, 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn. Gegenstand des Unternehmens: Beratung von Unternehmen und Einzelpersonen, insbesondere zur Restrukturierung und zum Vertriebsaufbau. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Reiserer, Michael C., Höhenkirchen-Siegertsbrunn, *25.07.1975, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-03-20:
Die Gesellschafterversammlung vom 05.03.2014 hat die Änderung des § 1 (Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Dorfen, Landkreis Erding. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Karl-Huber-Weg 20, 84405 Dorfen. Wohnort geändert, nun: Geschäftsführer: Reiserer, Michael C., Riemerling, *25.07.1975, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-02-21:
Die NDI GmbH Neue Deutsche Immobilienvermarktung mit dem Sitz in Dorfen ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.02.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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